Unterlagen

Alle Dokumente, Urkunden und Papiere müssen sowohl in der Originalsprache als auch in übersetzer Form geliefert werden – ausgenommen jedoch, wenn die Dokumente in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind. Eine Übersetzung muss von einen beglaubigten Übersetzer sein.

Folgende Unterlagen müssen Sie schicken und mitbringen.

  • Gültiger Pass. Staatsangehörige ausserhalb des Schengener Abkommens mit festern Wohnsitz in einem Schengenstaat, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Sind Sie Staatangehörige(r) ausserhalb des Schengener Abkommens mit festem Wohnsitz in einem Land ausserhalb des Schengener Abkommens, muss Ihr Pass mit einem Einreisestempel nicht älter als drei Monate versehen sein.
  • Dokumentation des aktuellen Wohnsitzes und Familienstands. Der Nachweis hat Folgendes zu enthalten: Name, Adresse – geltend für das vergangene Jahr, Geburtsdatum und aktueller Familienstand. Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, hat der gleiche Nachweis aus Ihrem Heimat-, bzw. Herkunftsland vorzuliegen. Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein.
    Ist das Dokument nicht in Europa (Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Slowenien, Albanien, Armenien, Azerbajdjan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadkjikistan, Ukraine und Uzbekistan sind nicht zu EU mitgerechnet), in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt, muss es mit einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein (siehe unter).
  • Scheidung/Sterbeurkunde. Sind Sie frührer verheiratet gewesen, bitten wir um Scheidungsurteil/Sterbeurkunde. Ist das Dokument nicht in Europa, in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt, muss es mit einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein (siehe unter). Nur die Scheidungsurkunde der letzten Ehe muss vorgelegt werden.

Amerikanische und englische Soldaten die in Deutschland stationiert sind, haben anstatt eines Nachweises ihres jetzigen Wohnsitzes, Familienstands und Passes ein "Request and authority for leave" und "Military ID" mitzubringen.

Legalisierung.

Vermerk durch das Innen- oder Aussenministerium des jeweiligen Landes sowie durch die dänische Vertretung in dem Land.

Apostille.

Aussenministerium in dem jeweiligen Land.

Thailändisch Scheidungsurteile/Sterbeurkunden benötigen nur einen Vermerk der dänischen oder deutschen Vertretung in Bangkok.

Das Scheidungsurteil muss mit einem Rechtskraftsvermerk versehen sein.